Huhu,
ich hab folgenden Fall:
Nachlasspfleger hat Ende letzten Jahres das Nachlassvermögen vollständigen an einen Gläubiger ausgekehrt.
Es haben im Verfahren noch Unterlagen zur Rechnungslegung gefehlt.
Das Verfahren war nicht abschlussreif.
Zwei Wochen vor Jahresende stellt er den Antrag auf Aufhebung, damit keine Kosten mehr entstehen.
Unabhängig davon, dass ich im Urlaub war und die Akte nicht bis Jahresablauf hätte bearbeiten können, wäre eine Aufhebung noch nicht möglich gewesen.
Für das neue Jahr sind nunmehr erneut die Gerichtsgebühren angefallen, die nun nicht gezahlt werden können, da der Nachlasspfleger verfrüht an die Gläubiger ausgekehrt hat.
Ich hab das ganze an den Bezirksrevisor geschickt.
Die Staatskasse sieht sich derzeit nicht als beteiligt.
Es sollen Rückgriffsansprüche geprüft werden.
Wie würde ich diese denn überhaupt durchsetzen können?
Liebe Grüße