Hallo liebe Leute,
ich habe hier einen Schuldner dem bereits die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Bevor das Inso-V eröffnet wurde erging ein Pfüb gegen ihn und seine Frau. Gepfändet wurde damals auch das Gemeinschaftskonto. Die Bank trägt vor, dass sie weiterhin gegen die Ehefrau vollstreckt und deshalb der Schuldner nur auf die Freibeträge zugreifen könne.
Inwiefern ist hier die Restschuldbefreiung zu beachten?