Hallo,
ich hab jetzt mein ganzes Internet durchsucht, aber da steht nichts.
Gabs nicht mal BGH mit der AUssage "Herausrechnung Unterhaltsberechtigte erst ab Beschluss / Antrag nach 850c Abs. 4 ZPO" und nicht bereits ab irgendeinder Information des Treuhänders an den Arbeitgeber.
Ergibt sich ja auch irgendwie schon aus BGH Urteil IX ZR 45/11 , IX ZR 46/11 vom 03.11.2011
Aber ich meinte, es hätte noch was klarstellendes dazu gegeben ?