Hallo ihr lieben Rechtspfleger*innen,
mal eine Frage an die Praktiker aus Nutzer-Sicht:
Ich habe vor 4 Wochen an ein Amtsgericht einen Zwangsversteigerungsantrag geschickt. Antrag ist korrekt gestellt, nötige Unterlagen sind alle beigefügt, Zustellung des Titels an den Schuldner ist ordnungsgemäß erfolgt, Wartefrist eingehalten, etc.
Von anderen Gerichten kenne ich es, dass die Anordnung dann relativ schnell erfolgt. Nachdem ich jetzt 4 Wochen nichts gehört habe, habe ich bei der Geschäftsstelle mal nachgefragt. Dort sagte man mir, dass der Antrag eingegangen sei - der zuständige Rechtspfleger habe aber anschließend 3 Wochen Urlaub gemacht; solange sei der Antrag nicht bearbeitet worden. Und jetzt werde der Rechtspfleger erst einmal beginnen, seine "Urlaubspost" durchzugehen. Mit einer Anordnung können wir frühestens in 3 - 4 Wochen rechnen.
Ist das zulässig?
Klar, dass jemand mal Urlaub hat. Aber die Verfahrensanordnung bewirkt ja auch die Beschlagnahme des Grundstücks ... und wir wissen nicht, was unser findiger Schuldner noch so alles im Schilde führt, solange er schalten und walten kann, weil im Grundbuch noch kein ZV-Vermerk eingetragen ist.
Gibt's da keine "Vorschrift", etc., wie schnell ein Antrag bearbeitet werden muss?
Ich meine, ein Gerichtsvollzieher muss ja auch innerhalb weniger Tage Zustellungen durchführen ...
Würde mich freuen, eine Rückmeldung zu erhalten, insbesondere auch, welche Bearbeitungszeiten denn sonst so üblich sind.
Danke schon mal im Voraus.