ENZ wird erteilt, Verfahren abgeschlossen.
Sehe ich es richtig, dass für eine spätere Verlängerung der Gültigkeit der erteilten begl. Abschrift des ENZ bzw. für die Ausstellung einer neuen begl. Abschrift ein schriftlicher Antrag genügt und sodann ohne Weiteres gleich entschieden werden kann, wenn in der Akte seit Ausstellung des ENZ nichts mehr passiert ist? Oder muss der Antragsteller nochmal irgendwas an Eides statt versichern?
Kosten:20.-- EUR, oder?
Danke