Hallo zusammen,
ich habe hier ein ganz netten Fall:
Erblasser verstirbt am 03.06.2019 (Ablauf der Ausschlagungsfrist mit Ablauf des 15.07.2019)
Ausschlagung der Ehefrau für sich und ihre Kinder erfolgt am 15.07.2019
Eingang der Erbausschlagung beim Nachlassgericht am 15.07.2019
Eingang der Ausschlagungserklärung beim Familiengericht am 16.07.2019
Meiner Ansicht nach ist bereits der Eingang des Antrags auf familiengerichtliche Genehmigung beim Familiengericht am 16.07.2019 verspätet erfolgt, so dass es keiner familiengerichtlichen Genehmigung mehr bedurft hätte. Die Ausschlagungsfrist ist somit verstrichen.
Dies habe ich dem Notar mitgeteilt. Nun lässt dieser sich wie folgt ein:
".... Die Frist fängt nicht mit dem Todestag an, sondern mit dem Tag, an dem man gesicherte Kenntnis hat, dass man zum Erben berufen ist. Der Erblasser ist am 03.06.2019 verstorben. An dem Tag fing die Ausschlagungsfrist noch nicht an zu laufen, da an diesem Tag noch nicht feststand, ob es eine Verfügung von Todes wegen gibt oder ob gesetzliche Erbfolge eintritt. Am Tag des Versterbens ist es nahezu unmöglich, sich entsprechende Kenntnis zu verschaffen. .....
..... Erst kurz vor der Ausschlagung glaubte die Mutter, dass es wahrscheinlich kein Testament gibt. ......."
Also:
Es gibt kein Testament. Die Ausschlagungsfrist ist am 16.07.2019 abgelaufen, oder?
Vielen Dank