Liebe Kollegen,
meine Erblasserin hat zum Erben im handschriftlichen Testament eingesetzt:
Ein Tierheim in Stadt XY bzw. in der näheren Umgebung. Voraussetzung ist eine ausgezeichnete wirtschaftliche Führung des Tierheims.
Ich muss das Testament nun bekannt geben
Ist die Einsetzung zu unbestimmt?
Ich habe mich mal schlau gemacht: Es gibt also in Stadt XY kein Tierheim, genau wie im gesamten Landkreis. Im Landkreis gibt es einen Tierschutzverein.
Das nächste Tierheim befindet sich in der nächsten Großstadt (anderer Landkreis bzw. sogar anderes Bundesland)