Es gibt zwei Testamente, in denen der Ehemann sowie die Eltern Vermögenswerte erhalten sollen.
Die Erblasserin war verheiratet und hat keine Kinder; danach gesetzl. Erben auch Ehemann und Eltern.
Ich hatte eine NL-Pflegschaft eingerichtet nur zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.
Die Testamente wurden vor längerer Zeit versandt, aber einen Erbscheinsantrag stellt keiner der Erben.
Die NPfl-schaft wollte ich jetzt trotzdem aufheben, da ja die Erben bekannt sind.
Bestehen aus eurer Sicht Bedenken ?
Viele Dank