Hallo,
ich hab da mal was Neues und frage mich gerade- was mache ich damit:
Kläger beauftragt Anwalt vorgerichtlich, es entstehen 571,44 € vorgerichtliche Kosten.
Nichts passiert, es wird Klage erhoben.
Klage endet, das Urteil enthält folgenden Ausspruch: "sowie als Nebenforderung 571,44 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.19 nicht anrechenbare Verfahrenskosten zu zahlen".
Nun wird natürlich der KfA ohne Anrechnung der hälftigen Gebühr eingereicht? Geht das? Bindet mich das? Immerhin ist das laut Gesetz vorgeschrieben.
Danke im Voraus für eure Meinungen.