Guten Morgen,
benötige dringend euren Rat:
Erbfall Dezember 2015:
Eine Erbin schlägt die Erbschaft fristgerecht für sich aus. Sie hat 2 minderjährige Kinder und schlägt somit zugleich auch für ihre Kinder die Erbschaft aus. Vom mitsorgeberechtigten Vater ist sie getrennt. Der Vater der Kinder erklärt jedoch nie die Ausschlagung als gesetzlicher Vertreter.
Eine Bank als Gläubigerin stellt einen Erbscheinsantrag und der Erbschein wurde erteilt, in welchem die beiden minderjährigen Kinder als Erben stehen.
Zum Nachlass gehört eine Immobilie. Gegen die minderj. Kinder als Erben ergeht 2018 ein Anerkenntnisurteil zur Duldung der Zwangsvollstreckung aus Grundschulden.
JETZT PLÖTZLICH im November 2019 taucht der Vater auf und fechtet für seine Kinder die Annahme der Erbschaft an mit der Begründung: ihm war nicht bewusst, dass die Hauptforderung der Bank den Wert der Immobilie übersteigt. Zum Zeitpunkt der laufenden Ausschlagungsfrist sei die Hauptforderung der Bank nicht bekannt gewesen. Der Wert der Immobilie sei erst durch ein Gutachten Ende Oktober 2019 bekannt geworden.
Ich hatte sowas noch nie. Habt ihr einen Rat für mich was ich nun tun muss?