Die Betroffene und ihr Kind sind in einer Einrichtung nach § 19 SGB VIII untergebracht, genauer gesagt in einem Mutter-/Vater-Kind-Wohnen mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung. Ist dies nun im Sinne des VBVG als stationäre Einrichtung einzustufen?
Mutter-Kind-Einrichtung = Heim bzw. stationäre Einrichtung?
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Aber bestimmt ohne Vollpension, oder?
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Dazu und überhaupt zu den Konditionen trägt der Betreuer nichts vor. Es deutet aber mehr darauf hin, dass die Betroffene vollverpflegt wird, denn ihr wird nur ein Taschengeld ausgezahlt.
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Das stärkt dann die Heimtendenz würde ich sagen.
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Sehe ich auch so.
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Hallo, mein Betreuer hat auf folgende Entscheidung verwiesen: BGH, Beschluss vom 16.02.2022 - XII ZB 67/21 - openJur.
Der Betreuer teilte ergänzend mit, dass die im Mutter-Kind-Heim wohnende Betreute einen möglicherweise notwendigen Pflegedienst frei bestimmen könne. Daher liege kein Heim im Sinne des VBVG vor.
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Das hat doch nichts mit einander zu tun
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Ich denke auch, dass die Entscheidung hier nicht passt. Nichtsdestotrotz stellt sich bei derartigen Unterbringungen häufig die Frage, ob sie tatsächlich stationär sind.
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Ich habe gerade noch etwas gefunden:
"BGH NJOZ 2021, 1097 hat die Voraussetzungen einer stationären Aufnahme oder einer gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform iSd Vergütungsrechts auch dann verneint, wenn sich die Betroffenen in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter oder Väter mit Kind(ern) aufhält."
und aus
beck-online.GROSSKOMMENTAR
GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann
Hrsg: Schindler
Stand: 01.01.2024
Bohnertzum Begriff der Einrichtung:
"Da die Aufnahme zu Wohnzwecken erfolgen muss, sind Krankenhäuser, Entziehungseinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Therapeutischen Unterbringung, die Sozialtherapeutische Anstalt, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, jugendhilferechtliche Einrichtungen bei Hilfen nach §§ 41, 35a SGB VIII analog, Frauen- und Männerhäuser nicht erfasst, obwohl der Aufnahmevertrag immer auch mietähnliche Komponenten aufweist. Ausgeschlossen sind auch sämtliche Einrichtungen, die der Vollstreckung von Haft, Freiheitsstrafe12 oder dem Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen dienen."
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