Hallo
kann der eigentliche Pfändungsfreibetrag auf Grund einer Rückforderung (durch die Familienkasse) erhöht werden?
Sachverhalt ist der, dass der Schuldner eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen hat. Er kann diesen Betrag allerdings nur leisten, wenn der Pfändungsfreibetrag erhöht werden würde.
Einerseits wird durch eine mögliche Erhöhung die bereits pfändende Gläubigerin benachteiligt andererseits würde entsprechend bei Nichtzahlung der Forderung eine weitere Pfändung anstehen.
Ich neige dazu einen entsprechenden Antrag nach Gläubigeranhörung abzulehnen - mir fehlt es jedoch gerade an der Begründung