Hallo liebe Mitstreiter,
der Betreuer eines MS-Betroffenen fragte gerade telefonisch an, ob anstatt einer eigenhändigen Unterschrift (da dem Betroffenen dies krankheitsbedingt kaum noch möglich ist) auf der Selbstverfügungsbestätigung, ein vom Gerict (?) autorisierter Stempel zulässig sei.
Er sagte, andere Gerichte würden das so handhaben. Habt ihr das schon mal gehört oder praktiziert das sogar? Wie läuft das ggf. ab?
Vielen Dank!