Hallo
Ich habe heute meinen ersten Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung auf dem Tisch und dank Corona keinen Kollegen hier, den ich fragen kann:(
Der Schuldner sagt ganz klar, dass er widersprechen möchte (keine einstweilige Aussetzung) und führt als Begründung auf, der Titel sei angeblich unwirksam.
Hätte er nicht bereits im Mahnverfahren eventuelle Bedenken gegen die Forderung vorbringen müssen?
Ich würde den Widerspruch jetzt als unbegründet zurückweisen. Nur muss ich den Gläubiger dazu anhören oder ihm nur den Beschluss übersenden? Und kann ich die Zurückweisung denn so begründen, wie oben angedacht?
Bin für jede Hilfe dankbar, Vollstreckung und ich werden einfach nicht warm miteinander