Hallo zusammen
der Notar beantrag die Eintragung der AV zunächst am Gesamtgrundstück.
Als Kaufgegenstand wird die noch zu bildende WEG-Einheit (genau mit MEA etc. beschrieben).
Die AV soll am Gesamtgrundstück eingetragen werden:
Es wird bewilligt und beantragt, eine Vormerkung zur Sicherung [...] an dem Kaufgegenstand, zunächst jedoch am Gesamtgrundstück in das GB einzutragen.
- Kann ich eine AV am Gesamtgrundstück eintragen, obwohl sich der Kaufgegenstand auf die WEG bezieht und demnach der Inhalt der Bewilligung mit dem Kaufgegenstand nicht übereinstimmen?
- Wenn ja, trage ich dann wie üblich meine AV ein oder eine AV "an der noch zu bildenden WEG-Einheit [...]?
Vielen Dank an alle im Voraus !!!