Wie läuft das an anderen Gerichten? Der Eingang des Vorschusses (wenn nicht gerade ein elektronischer Antrag gestellt wurde) bestimmt die Reihenfolge, in der ich die eingehenden Anträge auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bearbeite.
Bei Schecks wurde mir von der Geschäftsstelle erklärt, wird die Akte erstmal 8 Tage auf Frist gelegt, weil der Scheck nicht gedeckt sein könnte. Dann ging die Zahlungsanzeige am 21.04.2020 beim Gericht ein. Tag der Einzahlung bei der Gerichtskasse (Hauptstelle bei uns in einer anderen Stadt) war aber der 20.4.
Der Antrag liegt in der Mappe vom 21.4.
Da geht doch der Postweg zulasten des Gläubigers?
Immerhin habe ich schon durchgesetzt, dass elektron. Anträge nicht vom Vorschuss abhängig gemacht werden und Verfahren, die hier landen obwohl wir nicht zuständig sind, direkt abgegeben werden und nicht erst in die entsprechende Mappe kommen!
Wie läuft es bei euch mit der gewünschten Vorrangprüfung? Wird das bei euch gemacht, wenn der Gläubiger es auf den Antrag schreibt, dass es eilig ist und dann die Sache bevorzugt bearbeitet?
Danke schon mal.