Schande über mein Haupt, ich habe die Existenz verlinkten Threads nur zur Kenntnis genommen, anstatt dort zu lesen. Kann sein, dass ich hier was doppelt mopple, aber:
Im 2. Halbjahr 2020 wird ein Umsatzsteuersatz von 16 % gelten. (...)
im Nachlass- oder
Und auch hier noch eine Nachwirkung des Coronavirus auf die Bearbeitung von Insolvenzverfahren:
Befristet für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird der maßgebliche Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % gesenkt.
in Inso-Bereich:
Corona-bedingt soll die Umsatzsteuer für die Zeit vom 01.07.2020 - 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt werden.
Ich hoffe sehr auf irgendwelche klarstellenden Verordnungen dazu, wie die Absenkung umzusetzen ist. Wenn jetzt z.B. ein Verfahren heute eingeleitet wird, eine Terminsgebühr aber erst in einem Monat entsteht, muss ich dann die Umsatzsteuer bei den einzelnen Gebühren splitten? (Hoffentlich nicht.)
Hat schon wer was gesehen, wie das umzusetzen sein wird?
Ich bleibe mal optimistisch: Den umgekehrten Weg hatten wir ja mal und das hat auch geklappt.