Moin, vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen:
Kontopfändung bei Schuldnerin 2018. Nunmehr stellt Schuldnerin Antrag auf Freigabe einer Bafög-Nachzahlung auf dem P-Konto. Vorgetragen wird dabei auch, dass im Jahr 2018 nur ein Sparkonto bei der Drittschuldnerin geführt und erst im Jahr 2019 ein Girokonto eröffnet wurde.
Jetzt komme ich ins Grübeln... umfasst die Pfändung auch das erst 1 Jahr nach Erlass des PfÜBs eröffnete Girokonto? Ich war bislang der Meinung, dass die Pfändung nur solche Konten erfasst, die zum Zeitpunkt der Zustellung existent waren. Oder subsumiert man das unter "Pfändung einer zukünftigen Forderung"?