Ich bin mir über den folgenden Sachverhalt nicht ganz schlüssig.
Es war Beratungshilfe beantragt und bewilligt worden wegen eines Widerspruchsverfahrens gegen einen Jobcenterbescheid.
Dieser Widerspruch wurde positiv entschieden.
Jedoch wurde die Notwendigkeit einer Vertretung durch den RA in diesem Widerspruchsverfahren und damit eine Erstattung dieser Kosten durch Jobcenterbescheid abgelehnt.
Nunmehr soll hinsichtlich dieses Umstandes Widerspruch eingelegt werden, da die Notwendigkeit der Vertretung durch den RA entgegen der Auffassung des Jobcenters bejaht wird. Für diesen Widerspruch liegt neuer Beratungshilfeantrag vor.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob es sich hierbei tatsächlich um eine neue Angelegenheit handelt und ob hierfür Beratungshilfebedarf besteht.
Für jeglichen Denkanstoß wäre ich dankbar.