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Ich habe ein notarielles Testament vorliegen, in dem der Erblasser seine 3 Kinder als Erben einsetzt. In einem späteren handschriftlichen Testament widerruft er zunächst ausdrücklich alle seine bisherigen Verfügungen von Todes wegen. Anschließend beruft er jedoch wieder seine 3 Kinder zu seinen Erben. Seiner jetzigen Ehefrau setzt er ein Vermächtnis aus.
Mit dem vorliegenden Grundbuchberichtigungsantrag wird nun die Berichtigung auf die 3 Kinder beantragt mit dem Hinweis, dass die Erbeinsetzung mit dem handschriftlichen Testament - trotz Widerruf -nicht geändert worden ist.
Ich tendiere dahin, die Unterlagen im Hinblick auf die identische Erbeinsetzung als ausreichend zu erachten. Wie seht ihr das ?