Hallo,
ich bin zu einem alten Problem gekommen. Im Grundbuch ist ein Grundstück gebucht (ursprünglich preußisches Gebiet), welches als Zuweg für mehrere andere Grundstücke dient. Nun soll das Grundstück (ein Anteil daran) zum ersten Mal belastet werden.
Im heutigen Grundtück stehen ohne Gemeinschaftsverhältnis: A, B, C
Ich bin zum Ursprung der Malaise zurückgegangen und habe tief im 19. Jahrhundert folgenden Text zur ersten Buchung gefunden (Rechtschreibung modernisiert):
"Bei D ist Alleineigentum, bei den beiden Anderen Errungenschaftsgemeinschaft einzutragen zu Herrn E und Frau F und zu Herrn G und Frau H".
Im ursprünglichen Artikel steht dann auch: "1. D, 2. Eheleute E und F, 3. Eheleute G und H gemeinschaftlich"
So wurden die Eigentumsverhältnisse vor Geltung des BGB etc. eingetragen, danach gab es spärliche Veränderungen, doch die wurden immer im obigen Rahmen gehalten. Also den Anteil der Eheleute E und F bekamen die Eheleute I und J, der Anteil des D ging an den K...
Ich bin in Grundbuchsachen nicht erfahren, vielleicht war es vor Geltung des BGB möglich Eigentum wie oben einzutragen, aber was mache ich nun? Irgendwie in Bruchteilseigentum umrechnen?
Danke schon mal für jeden Hinweis!