Zu mir auf die Geschäftsstelle kommt eine "Naturpartei", die Einsicht in Prozessakten des übergeordneten Landgerichts nehmen will.
Das LG hat die Akteneinsicht gewährt und uns, dem AG, die Akten übersandt.
Der Einsicht-Nehmende will vom Akteninhalt mit seinem Handy Fotos schießen.
Darf er das? Meines Erachtens schon, da er ja gem. § 299 ZPO auch Abschriften aus den Akten bekommen kann.
Allerdings kostet das dann halt nichts, da wir auch keine Auslagen haben ...
Was meint Ihr?