Hallo,
kann einer Vorsorgevollmacht im Wege des Aufgebotsverfahrens nach §§ 466-483 FamFG aufgeboten werden?
Die Vorsorgebevollmächtigte gibt die Urkunde nicht heraus. Der Antragsteller ist vom Betreuungsgericht auf das Aufgebotsverfahren verwiesen worden.
Geht das???