Hallo zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir bei folgender Fallkonstellation behilflich sein:
A´st. erscheint am 05.11 erstmals auf der RAST, kann jedoch keinerlei Unterlagen vorlegen und wird zunächst wieder weggeschickt. Er gibt hierbei an, die Erstberatung habe vor "2-3 Wochen" stattgefunden. Am 06.11. kommt der Ast. wieder und teilt mit, dass die Erstberatung am 08.10 stattgefunden hat. Der Antrag wurde auf Wunsch des Antragstellers am 06.11. aufgenommen.
Ich stelle mir die Frage, wann der Antrag wirksam gestellt wurde. Bereits am 05.11 (letzter Tag der Frist --> Bewilligung möglich) oder erst am 06.11. (Zurückweisung). Ich meine, für eine Antragstellung innerhalb der Frist hätte der Antrag bereits am 05.11. aufgenommen werden müssen.
Bin für Meinungen dankbar.
Viele Grüße
Mol