Ich habe den Fall leicht verfremdet, damit er nicht identifiziert werden kann.
Der türkische PKH-Antragsteller
- hatte a)in Köln einen rechtskräftig abgeschlossenen Zivilprozess (für den er PKH bekam) laufen
- und b) hat in Ankara aktuell die Scheidung laufen.
Er wird ad a) innerhalb von vier Jahren gefragt, ob sich die pers. und wirtschaftl. Verhältnisse geändert haben.
Er beantwortet es wahrheitsgemäß. Zwischen der Abgabe der Erklärung und dem Beschluss, dass er die PKH zurückzahlen muss, erhält er ad b) von seinem Anwalt in der Türkei die Mitteilung, dass er ab jetzt der Exfrau Unterhalt bezahlen muss.
Wenn er nun Beschwerde einlegt und dazu die fam.rechtl. Unterl. ins Deutsche übersetzt werden müssen - werden ihm diese Kosten erstattet? Und wenn das Beschwerdegericht die Übers. vornehmen lässt: kann es sein, dass er diese Auslagen tragen muss?