Guten Morgen,
ich habe einen Antrag der lautet: Ich möchte mich zum Ablauf eines Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht beraten lassen, Entscheidung nach Aktenlage oder mündlichen Verhandlung.
Ob bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist, geht aus dem Antrag nicht hervor und müsste ggf. von mir noch mit ZwVfg. erfragt werden.
Grds. würde ich sagen, dass der Ast. diese Informationen direkt beim VG erfragen kann. Es ist ja grundsätzlich kein rechtliches Problem, wofür die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Hinblick auf die Mutwilligkeit erforderlich ist.
Es ist eher eine Informationsbeschaffung und die kann jeder Bürger durch eigenes Nachfragen beim VG selbst in Erfahrung bringen.
Da ich aber den Anwalt kenne und dieser immer mit haarsträubenden Argumentationen kommt, warum § 1 Abs. 3 BerHG hier nicht vorliegt und zwingend ein Anwalt benötigt wird, würde ich ihm gern schon vorher den Wind aus den Segeln nehmen.
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