Im Grundbuch sind Grundschulden für eine österreichische AG eingetragen. Nunmehr wird mir die Löschungsbewilligung der AG beglaubigt durch einen österreichischen Notar und einer von diesem abgegebenen Notarbescheinigung aus dem Firmenbuch, dass die auftretenden Prokuristen gemeinsam rechtsverbindlich zeichnen dürfen, vorgelegt.
Kann ich diese Erklärungen anerkennen?