Vorgelegt wird Grundschuldbestellung mit Unterschriftsbeglaubigung.
Einer der Eigentümer hat das Grundschuldformular direkt unter "Antrag und Zustimmung der Gläubigerin" unterschrieben.
Würdet ihr das akzeptieren?
Vorgelegt wird Grundschuldbestellung mit Unterschriftsbeglaubigung.
Einer der Eigentümer hat das Grundschuldformular direkt unter "Antrag und Zustimmung der Gläubigerin" unterschrieben.
Würdet ihr das akzeptieren?
Was spricht denn dagegen?
Meiner Meinung nach ist die Unterschrift am falschen Platz.
Der Text der unter "Antrag und Zustimmung der Gläubigerin" steht ist ja auf die Gläubigerin abgestimmt.
Ah. Eine Auslegung ergibt also dass der Unterzeichner der Meinung war, er sei eine Bank. Dann scheint er in der Tat geisteskrank zu sein und seine Erklärungen sind nichtig. Zurückweisen.
Ah. Eine Auslegung ergibt also dass der Unterzeichner der Meinung war, er sei eine Bank.
Auslegung ist ein gutes Stichwort. Häng dich nicht daran auf, wo die Unterschrift in der Urkunde platziert ist, sondern prüfe, ob du eindeutig feststellen kannst, wer was erklären wollte. Ist das der Fall, ist es völlig wumpe, wo die Unterschrift steht. Hast du vernünftige Zweifel daran, dass der Eigentümer die Eintragung der Grundschuld bewilligen wollte? Wohl kaum.
Ja, Grundbuch ist bis zu einem gewissen Grad ein Erbsenzählerpensum und gerade am Anfang kann es schwierig sein, da seine "innere Mitte" zu finden.
Ah. Eine Auslegung ergibt also dass der Unterzeichner der Meinung war, er sei eine Bank. Dann scheint er in der Tat geisteskrank zu sein und seine Erklärungen sind nichtig. Zurückweisen.
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