Hey, ich bräuchte mal euren Input.
Ich habe hier eine verzwickte Vollstreckungssache:
Pfänder aus dem Jahr 2005. Kind A und B pfänden Gehalt.
Im Herbst reichte die Schuldner Vertreterin einen Antrag nach § 850f ZPO ein.
Problem: Akten werden hier nach 5 Jahren vernichtet. Von Kind A wurde in der Zwischenzeit der Pfänder als Kopie eingereicht. Von Kind B nicht.
Damals wurde das Kind durch das Jugendamt vertreten. Auf Nachfrage beim Jugendamt wurde mitgeteilt, dass die Beistandschaft scvhon viele Jahre nicht mehr existiert, da die Kinder volljährig geworden sind. Zustellfähige Anschriften habe das Jugendamt nicht. Nachfrage beim Einwohnermeldeamt blieb erfolglos.
Nachfrage beim Drittschuldner ergab, dass er nach wie vor an das Jugendamt jeden Monat Geld überweisen würde . Anschriften vom Gläubiger habe er nicht.
Ich muss den Gläubiger ja vorab anhören. Aber ich habe keine Ahnung wie ich die Kinder ermitteln soll.
Habt ihr noch Ideen? Die Anwältin rührt sich leider auch so gar nicht und die Stellen muss ich auch schon seit Monaten anschreiben bis überhaupt reagiert wird.