Verstorben ist ein ehemaliger Steuerberater. Für die Kanzlei wurde ein anderer Steuerberater zum Abwickler ernannt. Dieser teilt mir als Nachlassgericht nun mit, dass der einzige ihm bekannte Erbe ausschlagen wird und er eine Sicherung des Nachlasses (Nachlassverwaltung oder -pflegschaft) durch das Nachlassgericht wünscht, da er Uhren und Münzen bei sich verwahrt und er nicht wisse, ob noch was in der Wohnung sei. Da zumindest ein Erbe bekannt war (und auch noch nicht ausgeschlagen hatte) wurde Nachlasspflegschaft abgelehnt und auch eine Nachlassverwaltung kam nicht in Betracht aufgrund des Erben. Daraufhin wurde zunächst zur Sicherung die Wohnung des Erblassers versiegelt, falls sich dort weitere Wertgegenstände befinden. (§ 1960 BGB) (Es war eigentlich beabsichtigt, den Gerichtsvollzieher einmal durch die Wohnung zu schicken auf der Suche nach Wertgegenständen, aber der GV meinte, das ginge nicht bzw. wusste nicht, ob das möglich ist).
Sodann ist die Erbausschlagung des ersten Erben eingetroffen. Weitere Erben werden von ihm in der Ausschlagung namentlich und mit Anschrift genannt. Diese wurde auch entsprechend angeschrieben.
Nun meldet sich die Vermieterin in der Sache und möchte die Versiegelung wieder aufgehoben haben, da sie die Wohnung neu vermieten möchte. Wie würdet ihr weiter vorgehen? Wenn die Versiegelung jetzt einfach wieder aufgehoben wird, hat es ja nichts gebracht. Wie kann man hier die "Kuh vom Eis" bekommen ohne Regressansprüche befürchten zu müssen? Selbst die Wohnung besichtigen?