Hallo,
sofern es diesen Thread schon gibt, bitte mich dahin verweisen ... Ich habe leider nichts dazu gefunden.
folgendes wurde zu einer AV geregelt:
§ 2 Veräußerung/Grundbucherklärungen
1. Verkauf an Erwerber in Alleineigentum
2. Bewilligung und Antrag Eintragung einer AV
3. Einigung ohne Bewilligung
4. Löschung AV bei EU
5. Ausschluss der Abtretung des Anspruch auf Eigentumsübertragung sowie Ansprüche aus der Auflassung Entstehung eines Anwartschaftrechts wird ebenfalls ausgeschlossen.
Ich habe die AV ohne Ziff. 5 eingetragen, da hierzu meines Erachtens keine dinglichen Erklärungen vorliegen. Diese Vereinbarung ist m. E. nur schuldrechtlich vereinbart. Nunmehr schreibt der Notar die AV ist fehlerhaft eingetragen und ich soll Ziff. 5 ergänzen.
Meine Kollegin nimmt das Abtretungsverbot immer mit rein in die AV egal wo das in der Urkunde steht, ohne das es in Bezug zur AV steht oder eine Bewilligung vorliegt.
Jetzt bin ich verwirrt, da ich das Abtretungsverbot nur mit eingetrage wenn dies ausdrücklich bei der Auflassungsvormerkung mit bewilligt und beantragt ist. Nicht irgendwo in der Urkunde und ohne Bewilligung.
Hab ich da einen Denkfehler???