Hallo,
kann mir jemand eine kurze Antwort (ja oder nein) im Hinblick auf folgende Frage geben?
Betroffene ist aufgrund Erbe Eigentümer von Grundbesitz (Wert lt. Betreuer ca. EUR 400.000,00). Der Betroffene ist allerdings "nur" nicht befreiter Vorerbe. Das restliche Vermögen des Betroffenen liegt unter EUR 5.000,00.
Nunmehr beantragt der Betreuer zu Lasten der Staatskasse
a) Betreuervergütung auf Status mittellos/Heim und
b) Zuschlag für nicht vom Betroffenen bewohntes Grundeigentum.
Zur Begründung der Mittellosigkeit legt der Betreuer dar, dass aufgrund der angeordneten Nacherbfolge der Grundbesitz wertlos sei. Auf die Frage nach der Nutzung der Immobilie (im Hinblick auf evtl. Mieteinkünfte) schweigt sich der Betreuer -bislang- aus.
Kann Auszahlung der Vergütung nebst Zuschlag aufgrund offenkundiger Mittellosigkeit aus der Staatskasse erfolgen?
Danke für die Antworten.