Hallo!
Ich habe einen Antrag nach § 319 ZPO vorliegen - das Rubrum des im Jahr 2018 ergangenen KFB sei zu berichtigen wegen einer verkürzten Bezeichnung des Unternehmens der Klägerin. Es handelt sich nicht um ein Versehen, einen Schreibfehler o.ä. der Serviceeinheit, sondern um eine im Verfahren falsch geführte Namensbezeichnung.
Der KFB ist seinerzeit für zwei Instanzen erlassen worden.
Würdet ihr das Urteil vorher ans Rechtsmittelgericht schicken mdB um Rubrumberichtigung oder den KFB einfach berichtigen? Ich tendiere zu letzterem. Die Berichtigung des KFB ist doch unabhängig von der des Urteils möglich.
Dann das weitere Problem: Die Akte ist bereits mikroverfilmt worden, liegt nur digital vor. Wie soll ich den Berichtigungsbeschluss jetzt mit dem Original verbinden? Ist ja wohl nicht mehr möglich... Ist das insoweit unschädlich? Ich kann der Klägerin ja schlecht sagen: Sorry geht nicht, Akte ist mikroverfilmt
LG