Hallo,
auch wenn der Titel etwas holprig formuliert ist, ist hoffentlich klar, was ich damit meine.
Den Klägern wurde durch Urteil des Gerichts ein Betrag von 40.000 EUR zugesprochen, die Kläger haben PKH bewilligt bekommen (ohne Raten).
Die Kläger sind in Berufung gegangen. In einem Schriftsatz an das Berufungsgericht (ca. vor einem Jahr) hat der Klägervertreter bereits mitgeteilt, dass die zugesprochene Hauptforderung der I. Instanz nebst Zinsen gezahlt wurde. PKH für die Berufungsinstanz wurde sodann aufgehoben.
Nun lag mir die Akte zur Kostenfestsetzung vor. Gesagt, getan. Ich habe den Klägervertreter auf die Möglichkeit der Einmalzahlung hingewiesen und bat um Mitteilung, ob die Hauptforderung gezahlt wurde (habe mir nicht jeden Schriftsatz aus der Berufungsinstanz durchgelesen :D). Nun schreibt der Klägervertreter, dass er bereits mitgeteilt habe, dass der Betrag gezahlt wurde und, dass seine Mandanten den Betrag mittlerweile für Lebenshaltungskosten und die Tilgung von Verbindlichkeiten verbraucht hätten.
Wie würdet ihr hier weiter verfahren? ich würde mir zunächst die Verbindlichkeiten, die beglichen worden sein sollen, nachweisen lassen.