Hallo,
wir haben hier folgenden Fall:
Es wurde ein notarielles Testament in die amtliche Verwahrung genommen. Zwei Tage später schickt die Notarin uns einen Nachtragsvermerk = Schreibfehlerberichtigung zweier Personen (vermutlich handelt es sich hierbei um die Erben).
Die Berichtigung soll, laut dem Antrag der Notarin, nun zu dem bereits in der Verwahrung befindlichen Testament genommen werden.
Frage:
Dürfen wir aufgrund dieses Antrags das Testament aus der amtlichen Verwahrung nehmen?
Dürfen wir den Berichtigungsvermerk einfach mit in dem dann von uns geöffneten Umschlag nehmen und sodann wiederverschließen?
Wenn ja, müsste vermutlich hierüber ein Protokoll aufgenommen werden.
Erfolgt hierüber eine Mitteilung an das ZTR oder an die Beteiligten?
Über Ideen/Anregungen/Meinungen freuen wir uns.