Guten Tag!
Kurze Verständisfrage:
Der Erblasser war mit der gleichen Frau in 1. Und 3. Ehe verheiratet.
Er hat mit dieser Ehefrau während der 1. Ehe ein notarielles Ehegattentestament in der DDR verfügt.
Nun ist er während der 3. Ehe verstorben.
Ist dieses Testament weiterhin gültig, da er ja erneut mit dieser Frau verheiratet ist?
Oder ist es hinfällig, da die 1. Ehe ja nicht mehr
besteht?
Grüße D.