Guten Morgen!
Ich habe hier einen ledigen, kinderlosen Erblasser, der ein not. Testament errichtet hat. Er hat 7 Erben eingesetzt und 10 Vermächtnisse ausgesetzt. Erbschein ist nicht erforderlich, Testament wurde eröffnet. Soweit alles klar.
Jetzt steht die Benachrichtigung der gesetzlichen Erben an. In der Regel wird diese hier durch Übersendung einer Kopie von Test. und Test.-Eröffnungsniederschrift erledigt. Mein Problem ist nun aber, daß einer der Erben mir die Geschichte vom Datenschutz erzählen will und er der Meinung ist, die gesetzlichen Erben dürften weder die Namen geschweige denn die Anschriften der tatsächlich eingesetzten Erben erfahren, ebenfalls nichts zu den angeordneten Vermächtnissen...
Was meint ihr dazu?