Huhu,
ich bekomme zunehmend Anträge einer Kreisstadt auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Titel ist stets ein VB indem Kindergartenbeiträge und Verpflegungsgeld tituliert ist.
Handelt es sich hierbei um öffentlich-rechtliche Forderungen?
Ist die Kreisstadt für die Vollstreckung ausschließlich selbst zuständig oder wir als Vollstreckungsgericht?
LG