In dem mir vorliegenden gemeinschaftlichen notariellen Testament
haben sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die vier
Kinder aus der ersten Ehe der Ehefrau als Schlusserben eingesetzt.
Als TV ist K 4 bestimmt worden.
Mehr gibt der Inhalt des Testaments nicht her.
Jetzt ist der zweite Erbfall (Tod des Ehemannes) eingetreten.
Von den Kindern der Ehefrau ist K1 kinderlos vor verstorben.
K2 ist ebenfalls vor verstorben und soll angeblich ein Kind
hinterlassen haben. Die Ermittlungen sind diesbezüglich noch
nicht abgeschlossen.
K 3 hat die Erbschaft ausgeschlagen und hat eine Tochter,
deren aktueller Familienname ihm nicht wirklich bekannt ist
und auch die Anschrift der Tochter ist K 3 entfallen.
K 4 möchte die Erbschaft annehmen.
K 4 hat über einen Notar einen Erbscheinantrag gestellt
und geht davon aus, dass K 4 Alleinerbin geworden ist.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich u. U. § 2069 BGB auch
in Betracht ziehen muss.
Vielen Dank für eure Hilfe.