Kann der Erbe Kosten die ihm durch die Räumung der Mietwohnung des Verstorbenen angefallen sind vom Nachlassvermögen abziehen?
Wert Nachlass?
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Spontan aus der Hüfte geschossen:
Erbfallschulden und daher nicht abzugsfähig.
Ich lass mich aber gerne belehren
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, wenn es um den Wert für die Gebühren des Nachlassverfahrens geht, § 40 GNotKG. Die Frage betrifft doch den Geschäftswert für Gerichtsgebühren, oder?
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Die Frage ist so unklar im Hinblick auf die gewünschte Antwort gestellt, dass man sie schlicht nicht beantworten kann.
Der Erbe kann auch die seine letzte Tankrechnung vom Nachlassvermögen abziehen, wenn er das will. Aber wer, wo und wie und zu welchem Zweck ein so errechneter Nettonachlass herangezogen werden soll und kann, das ist die entscheidende Frage.
Hinsichtlich der Gerichtskosten haben meine Vorposter recht. Bei der Erbschaftsteuer sieht das z.B. anders aus.
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Hinsichtlich der Gerichtskosten haben meine Vorposter recht...Da die Frage hier durch einen Rpfl. gestellt worden ist (und zur Festigung meiner Antwort ), ging ich davon aus, dass sich die Frage ausschließlich auf die Gerichtskosten bezogen hat.
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Es geht mir um den Wert des Nachlasses zur Berechnung der Gerichtskosten für den Erbschein.
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Dann wie die Vorredner: Nicht abzugsfähig.
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