Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in einer für mich schwierigen Situation und würde gerne mal eure Einschätzung dazu hören. Die Situation stellt sich wie folgt dar:
Ich habe im Herbst 2021 mein Examen abgeschlossen. Kurz vor der mündlichen Prüfung hat „mein“ OLG eine Ausschreibung veröffentlicht, dass demnächst Stellen in den Bereichen x, y und z zu besetzen wären und falls unter den Anwärtern Menschen mit Interesse an Verwaltungstätigkeiten wären, so seien diese herzlich eingeladen, sich zu melden.
Ich, absoluter Justizneuling und ohne echte Ahnung, was Verwaltungstätigkeit bedeutet, aber grundsätzlich neugierig und aufgrund der diesbezüglich brodelnden Gerüchteküche ziemlich ängstlich, ansonsten nach dem Examen erstmal sehr weit pendeln zu müssen („mein“ OLG liegt in meiner Heimatstadt), habe mich auf diese Ausschreibung gemeldet.
Ich hatte dann auch ein Kennenlerngespräch, in dem schon mal über das potentielle Einsatzgebiet - ohne Gewähr - gesprochen wurde, schien alles zu passen und klang auch ganz gut und so habe ich nach dem Gespräch mein Interesse bestätigt und nach dem Examen beim OLG angefangen.
Jetzt bin ich seit fast 3 Monaten dabei und sowohl inhaltlich als auch was die Atmosphäre bzw. das Behördenklima betrifft, ziemlich unglücklich dort. Dazu kommt, dass ich direkt nach 4 Wochen den Großteil meines Einsatzgebietes wechseln musste und nun etwas ganz anderes mache, als das, worauf ich mich „beworben“ hatte (ich hatte keine Garantie auf mein Wunschgebiet, das weiß ich, ich sage das nur dazu, um nicht komplett sprunghaft und wie jemand, der sofort die Flinte ins Korn wirft, zu wirken). Da es auch nicht besser, sondern tendenziell eher schlimmer wird, denke ich nun über einen Versetzungsantrag „in die Praxis“ nach. Ich frage mich allerdings, ob sich das negativ auf meine künftigen Beurteilungen und meinen Ruf innerhalb der Justiz auswirkt, weil ich mich ja schließlich aus freien Stücken gemeldet hatte und jetzt nach doch kurzer Zeit einen VA stellen…:( Wie ist denn eure Einschätzung diesbezüglich, ab wann könnte/sollte man den VA stellen, ohne dass einem nachgesagt wird, man hätte es ja nur nicht richtig versucht? Bin für jede Meinung dankbar.
Liebe Grüße