• Hi,
    bei uns laufen gerade verstärkt Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen wegen der "drohenden" Grundsteuerreform ein. Es hat da in letzter Zeit schon ein paar Artikel in der Tageszeitung und im Werbeblättchen gegeben und die Leute wollen wohl dem großen Ansturm zuvor kommen. Wobei nach meiner Kenntnis viele keinen Grundbuchauszug brauchen würden, sondern sich die erforderlichen Angaben auch aus ihren Unterlagen entnehmen könnten. Aber wenn in dem von einem Steuerberater zusammengedengelten (Werbe-) Artikel halt was von Grundbuchauszug steht...
    Mich würde aus reiner Neugier interessieren, ob ihr auch schon was davon merkt.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich kann hierzu nur aus einem aktuellen Steuerberaterschreiben (Bayern) zitieren, wonach alle Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben haben, wozu sie von der Finanzverweraltung im Jahr 2022 aufgefordert werden (in einigen Bundesländern voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung). Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 01.01.2022 zugrunde gelegt.

    Die neuen Werte sollen wegen des Erfordernisses der Neubewertung aller Grundstücke für die Berechnung der Grundsteuer angeblich erst ab dem Jahr 2025 herangezogen werden.

    Außerdem ist die Länderöffnungsklausel zu beachten, von der bereits einige Bundesländer Gebrauch gemacht haben.

    Von einer "Liste" erforderlicher Unterlagen weiß ich bis dato nichts. Ich gehe davon aus, dass sich dies alles aus der Ausfüllungshilfe der Finanzbehörden für die abzugebende Feststellungserklärung (oder aus den entsprechenden Aufforderungsschreiben) ergeben wird.

  • Ja, ich habe mit dem örtlichen Finanzamt gesprochen. Die haben Entwürfe von Vordrucken und können grob sagen, welche Angaben wohl benötigt werden, aber nichts genaues weiß man nicht. Deshalb finde ich es ja so ... fragwürdig... wenn den Leuten jetzt schon geraten wird, sich - kostenpflichtige - Grundbuchauszüge zu beschaffen.
    Mal abgesehen davon, dass wir an den Rand des Wahnsinns kämen, wenn auch nur die Hälfte der Eigentümer Auszüge haben wollen würde. :eek:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Also hier in Hessen gibt es schon eine Checkliste, welche Angaben das Finanzamt dann ab 1.07.2022 (vorher können die Eigentümer keine Erklärungen abgeben) haben will. An Grundbuchdaten werden benötigt: die Eigentümer mit Anschriften, Gemarkung, Flur/Flurstück, Größe des Grundstücks, Blattnummer und ggf. Miteigentumsanteil. Die Angaben sollte man als Eigentümer eigentlich auch ohne aktuellen Auszug parat haben, wenn man seine Unterlagen ordentlich aufhebt...Tja, wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär:teufel:

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Also hier in Hessen gibt es schon eine Checkliste, welche Angaben das Finanzamt dann ab 1.07.2022 (vorher können die Eigentümer keine Erklärungen abgeben) haben will. An Grundbuchdaten werden benötigt: die Eigentümer mit Anschriften, Gemarkung, Flur/Flurstück, Größe des Grundstücks, Blattnummer und ggf. Miteigentumsanteil. Die Angaben sollte man als Eigentümer eigentlich auch ohne aktuellen Auszug parat haben, wenn man seine Unterlagen ordentlich aufhebt...Tja, wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär:teufel:

    Ich habe da noch nix bekommen. Was mich aber wurdert ist, dass diese Daten ja auch jetzt schon bekannt sind. Nach meinem Kenntnisstand (Bayern) sind das auch jetzt schon die Daten, aufgrund deren das Finanzamt die Grundsteuer (bzw. genauer den Grundsteuermessbetrag, der dann durch eine Fantasiezahl aka Hebesatz durch die Stadt noch multipliziert wird, je nachdem wieviel Geld im Doppelhaushalt fehlt :teufel:). Die Daten sind also dort bekannt. Oder soll das bedeuten, das die Grundsteuer bis dato nur geraten war?

  • Also hier in Hessen gibt es schon eine Checkliste, welche Angaben das Finanzamt dann ab 1.07.2022 (vorher können die Eigentümer keine Erklärungen abgeben) haben will. An Grundbuchdaten werden benötigt: die Eigentümer mit Anschriften, Gemarkung, Flur/Flurstück, Größe des Grundstücks, Blattnummer und ggf. Miteigentumsanteil. Die Angaben sollte man als Eigentümer eigentlich auch ohne aktuellen Auszug parat haben, wenn man seine Unterlagen ordentlich aufhebt...Tja, wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär:teufel:

    Da hier laufend "ordentliche" Leute aufschlagen, die mit den oben genannten Daten kommen und diese sich dann als falsch herausstellen - meistens weil bei der Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs in neue Blätter übertragen wurde und/oder weil Veränderungsnachweise vollzogen wurden, jeweils ohne die Betroffenen zu benachrichtigen - kann ich schon nachvollziehen, dass jemand, der nach den Daten gefragt wird, sich dort vergewissern will, wo es steht. Beim Grundbuchamt, in seinem eigenen (!) Grundbuchblatt. Wo da jetzt der überragende Mehraufwand sein soll, verstehe ich nicht, es ist ja nicht so, dass jemand in den Keller gehen und dort aus alten Bänden kopiern müßte.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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