Hallo an alle,
ich habe in einer Akte einen KFA § 106 ZPO bekommen, zur STN rausgeschickt und die Rückmeldung bekommen, dass von der Gegenseite keine Kosten zur Ausgleichung angemeldet werden. Zeitgleich ging das Schreiben einer anderen Kanzlei ein, dass das Verfahren von ihnen übernommen wird.
Der vorherige RA schreibt, es erschließe sich nicht wie nach Erledigung der Klage durch Vergleich im laufenden Kostenfestsetzungsverfahren noch das Mandat übernommen werden könne und bittet um Festsetzung zu seinen Händen.
Ich setzte ja für die Partei, nicht für den Anwalt fest. Die neue Kanzlei hat sich zum KFA nicht geäußert. Aber ich kann doch nicht für den vorherigen RA festsetzen? Mit falschem Rubrum? Ich hab echt einen Knoten im Kopf. Vllt. hat ja jemand von euch einen Input für mich.
Danke schonmal
***Nachtrag: die Gegenseite ist nicht anwaltlich vertreten