Hallo,
da ich in nach Recherche in Kommentaren und hier im Forum keinen vergleichbaren Fall gefunden habe, wollte ich mal fragen, ob mir hier jemand einen Tipp zu folgendem Fall geben kann:
Es werden 4 Scheine beantragt (der erste davon bereits erteilt, die drei weiteren wurden im Nachgang beantragt):
- Forderung ausstehendes Gehalt
- Arbeitsvertrag (es lag kein schriftlicher Arbeitsvertrag vor)
- Urlaubsabgeltung
- Arbeitszeugnis
resultierend aus der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem ehem. Arbeitgeber. Somit dürfte aus meiner Sicht ein innerer Zusammenhang zwischen den einzelnen Ansprüchen bestehen und es wäre nur ein Schein zu erteilen.
Über weitere Meinungen würde ich mich freuen!:)