Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe folgende Frage: Eingetragener Eigentümer ist Josef (Nr. 1). Josef ist verstorben. Erben sind Alex und Dorle in Erbengemeinschaft. Testamentsvollstreckung ist angeordnet.
GB-Berichtigung ist noch nicht erfolgt. Mittlerweile ist auch Alex verstorben und von Anja und Jonas in Erbengemeinschaft beerbt worden. Es ist beantragt, Dorle, Anja und Jonas in ungeteilter Erbengemeinschaft einzutragen. Eigentlich soll man jede Erbengemeinschaft darstellen. Wie kann man aber beide Erbfolgen am besten darstellen, wenn man den nachverstorbenen Alex nicht mehr eintragen soll. Vielen Dank für eure Hilfe.