Hallo alle miteinander
Im gesamten Berliner Gebiet ist bei Begründung von Wohnungseigentum eine Genehmigung nach § 250 BauGB vorzulegen, sofern nicht ein Ausnahmefall greift. Es muss sich um "Wohngebäude" handeln, die bereits am 07.10.2021 bestanden (also keine Neubauten). Das Genehmigungserfordernis gilt nicht, wenn sich in dem Wohngebäude nicht mehr als 5 Wohnungen befinden.
Mein Antrag auf Begründung von Wohnungseigentum betrifft 6 Wohnungen in 2 Gebäuden. Davon bestanden 2 Wohnungen in dem einen Gebäude bereits am 07.10.2021; weitere 4 werden neu errichtet (durch Ausbau eines Stallgebäudes). Jetzt frage ich mich, ob die Genehmigung anzufordern ist oder nicht. Geht man streng nach dem Wortlaut (Wohngebäude), ist wohl keine Genehmigung erforderlich. Dies dürfte auch dem Sinn der Vorschrift entsprechen. Oder ist "Wohngebäude" mit "Grundstück" gleichzusetzen? Dann habe ich 6 Wohnungen, für die die Genehmigung vorzulegen ist.
Wie ist eure Meinung?