Hallo,
meine Betroffene hatte einen Wasserschaden in ihrer selbst bewohnten Eigentumswohnung.
Für die Zeit der Sanierung ist sie bei ihrer Tochter eingezogen, mittlerweile kehrte sie in ihre Wohnung wieder zurück.
Die Betreuerin beantragte nun für die Zeit, in der die Betroffene bei der Tochter unterkam, die Pauschale gem. § 5 a VBVG für die Verwaltung von Wohnraum.
Tatsächlich wurde in der Zeit die Wohnung nicht genutzt, aber reicht dies für die Pauschale? Dann müsste sie ja auch anfallen, wenn z.B. die Betroffene eine längere Urlaubsreise antritt.
Danke für Eure Ideen.