Hallo,
wir haben von einem anderen Amtsgericht eine Akte übernommen, wo kurz vor der Übernahme ein Betreuerwechsel im Betreuungsverein war und die Schlussrechnung für die letzten 30 Jahre angefordert ist. Nun ist bei mir als übernehmendes Gericht die Kiste mit Unterlagen aus 30 Jahren angekommen . Eine Prüfung ist mir irgendwie nicht möglich. Reicht es nicht , wenn der ehemalige Vereinsbetreuer das von dem neuen Vereinsbetreuer erstellte Vermögensverzeichnis mit abzeichnet ? Welche Anforderungen kann ich an die Rechnungslegung stellen ? Kann ich verlangen, dass für jedes Jahr eine ordentliche Gesamtaufstellung und die Belege hinter den Kontoauszüge geheftet werden ? Bin vollkommen ratlos.