Hallo,
in einer PfÜb-Sache hat die Auskunft des Rentenversicherungsträgers zwei Arbeitgeber ausgespuckt. Demzufolge wurde im Antrag auf PfÜb ein Kreuzchen bei "Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen (850e Nummer 2 ZPO)" gesetzt. Nun will das AG wissen, welches Einkommen die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.
Meine Frage: Woher soll der Antragsteller dies wissen? Kann ja nicht hellsehen...
Meine zweite Frage: Ist bei mehreren Arbeitgebern erforderlich, überhaupt die Zusammenrechnung zu beantragen?
Wieder einmal, schon hier 1000 Dank, dass Du meinen Beitrag gelesen hast. Über jegliche Unterstützung freue ich mich sehr....