Übertragung einer GS nebst Abtretungsvermerk in ein neues GB

  • Bei Übertragung der GS in ein neues GB bestehen 2 Möglichkeiten für die GB-eintragung, sofern das Recht abgetreten worden ist:

    1. Alt.:
    Übertragung des Rechts auf ein neues Grundbuchblatt in Abt. III Sp. 1 - 4 unter Rötung des Gläubigers;
    Übertragung des Abtretungsvmerks auf ein neues Grundbuchblatt in Abt. III Sp. 5 - 7.

    2. Alt:
    Übertragung des Rechts auf ein neues Grundbuchblatt in Abt. III Sp. 1 - 4, wobei der neue Gläubiger in Spalte 4 eingetragen wird;
    der Abtretungsvermerk wird in Spalte 4 eingetragen.

    Nun meine Frage:
    Wie könnte der Eintragungstext für die 2. Alt. lauten?
    Wäre der nachfolgende Text okay oder muss das Eintragungsdatum der Abtretung ebenfalls in Sp. 4 eingetragen werden?


    Mustereintragung:
    300.000 EUR Grundschuld ohne Brief mit 15 & Jahreszinsen ab Bewilligungsdatum und 5 % Nebenleistung einmalig für Deutsche Bank AG, Bielefeld. Vollstreckbar nach § 800 ZPO. Bezug: Bewilligung vom 05. 01. 1995 (UR-Nr. .. des Notars ... in ....). Abgetreten mit den Zinsen seit dem 05. 11. 1997 und den Nebenleistungen. Eingetragen am 09. 01. 1995 in .. Blatt 510 und hierher übertragen am .....

  • Meine KollegInnen haben mir mal gesagt, dass man dann "Abgetretene Grundschuld . . ." schreiben würde aber rein inhaltlich hätte ich an Deinem Mustertext eigentlich nichts auszusetzen . . . ;)

    Wobei ich immer alles komplett (orig. GS + Abtretungsvermerk) ins neue GB übernehme :nixweiss:


  • :dito:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Meine Fassung:
    Grundschuld zu ... Euro, abgetreten mit Zinsen seit 12.3.1980 an Neuer Gläubiger, Sitz; 18% Zinsen etc. etc. eingetragen am ... und übertragen am...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich halte die Angabe des Eintragungstages der Abtretung für notwendig. Bei einem Buchrecht kann man sonst nicht mehr aus dem Grundbuch erkennen, wann die Abtretung wirksam wurde. Aber auch bei einem Briefrecht halte ich die Angabe für erforderlich, um die historische Entwicklung des Grundbuchinhalts zu dokumentieren. Der Abtretungszeitpunkt in Bezug auf die Nebenleistungen besagt nichts darüber, wann die Abtretung wirksam bzw. eingetragen wurde.

  • Ich vermerke es direkt in Spalte 4 und zwar wie folgt:

    300.000 EUR Grundschuld ohne Brief zu ... Euro für ...; ... Zinsen jährlich; ... Nebenleistung einmalig; vollstreckbar nach § 800 ZPO; unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom ... (UR-Nr. ... Notars ... in ....); eingetragen am ...; Abtretung mit Nebenleistungen und Zinsen seit ... an den jetzigen Gläubiger eingetragen am ...; {ggf: unter Umstellung auf Euro} hierher übertragen am .....

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)


  • Wobei ich immer alles komplett (orig. GS + Abtretungsvermerk) ins neue GB übernehme :nixweiss:


    Dem stimme auch ich zu. Ich halte nichts davon, die Abtretung in den Haupttext einzuarbeiten.



    Warum? Jeder der die Eintragung liest, kann einen evtl. Eintrag in der Veränderungsspalte nicht übersehen.

  • 1. Alt.:
    Übertragung des Rechts auf ein neues Grundbuchblatt in Abt. III Sp. 1 - 4 unter Rötung des Gläubigers;
    Übertragung des Abtretungsvmerks auf ein neues Grundbuchblatt in Abt. III Sp. 5 - 7.



    Wobei ich immer alles komplett (orig. GS + Abtretungsvermerk) ins neue GB übernehme :nixweiss:


    Dem stimme auch ich zu. Ich halte nichts davon, die Abtretung in den Haupttext einzuarbeiten.



    Warum? Jeder der die Eintragung liest, kann einen evtl. Eintrag in der Veränderungsspalte nicht übersehen.



    Durch die Rötung des ursprünglichen Gläubigers sollte sich wohl jeder, der das Grundbuch einsieht, dazu veranlasst fühlen, auch die Veränderungsspalte zu lesen.

  • Du kennst den Spruch mancher Anwaltskanzleien nicht? "Unterstrichen heißt doch, besonders wichtig?"

    (Abgesehen davon, dass man auch ohne Rötung umblättern sollte, was für manche Notar- oder Bankangestellte immer wieder eine neue Erfahrung ist.)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Du kennst den Spruch mancher Anwaltskanzleien nicht? "Unterstrichen heißt doch, besonders wichtig?"

    (Abgesehen davon, dass man auch ohne Rötung umblättern sollte, was für manche Notar- oder Bankangestellte immer wieder eine neue Erfahrung ist.)



    :) wie wahr :)

  • Ich trage ein:

    abgetretene Grundschuld, Zinsen ab ...;
    für neuen Gläubiger
    bla, bla, bla,
    eingetragen am ...
    Abtretung eingetragen am ...
    Von Blatt xxx hierher übertragen am

    Mir reicht das.

    Gruß

    JP



  • :daumenrau natürlich reicht das, es ich halt schlichtweg Geschmacksache, wie es der einzelne handhabt . . . solange das Ergebnis stimmt ;)

  • Ich übernehme - wie viele Kollegen - den Eintragungstext (auch Sp. 5-7) aus dem alten Grundbuch. Ist nach meiner Meinung übersichtlicher und einfacher zu lesen.
    Allerdings - wie gesagt: meine Meinung. Kann man halten wie man will. Alles ist richtig.

  • Falls die Zinsen, wie es oft vorkommt, von Anfang an abgetreten wurden, habe ich gleich den neuen Gläubiger in Sp. 4 eingetragen und die Abtretung nicht mehr erwähnt. :teufel:

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